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123 C 195/22•Amtsgericht Köln, 2023-02-15, 123 C 195/22
123 C 195/22Gericht erster Instanz15.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 123 C 195/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0215.123C195.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 123
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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