Amtsgericht Köln, 2023-02-13, 133 C 189/22

133 C 189/22Gericht erster Instanz13.02.2023

Regest

§312j Abs. 3 BGB ist auf standardisierte E-Mails, in denen der Unternehmer dem Verbraucher die Vertragsbeendigung per Auswahl-Button ermöglicht, anlaog anwendbar.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 133 C 189/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-13

Aktenzeichen: 133 C 189/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0213.133C189.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 133

Normen: BGB § 312j Abs. 3

Leitsätze

§312j Abs. 3 BGB ist auf standardisierte E-Mails, in denen der Unternehmer dem Verbraucher die Vertragsbeendigung per Auswahl-Button ermöglicht, anlaog anwendbar.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.112,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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