Amtsgericht Köln, 2023-01-27, 814 OWi 37/23

814 OWi 37/23Gericht erster Instanz27.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 814 OWi 37/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-27

Aktenzeichen: 814 OWi 37/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0127.814OWI37.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 814

Tenor

Der Bußgeldstelle der Stadt X. wird aufgegeben, dem Verteidiger des Betroffenen oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen Einsicht in die vollständige Messreihe vom Tattag (inkl. Token) zu gewähren, indem die maßgeblichen Datenträger kopiert werden und an ihn übersandt werden.

Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Stadtkasse.

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