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814 OWi 37/23•Amtsgericht Köln, 2023-01-27, 814 OWi 37/23
814 OWi 37/23Gericht erster Instanz27.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-27
Aktenzeichen: 814 OWi 37/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0127.814OWI37.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 814
Der Bußgeldstelle der Stadt X. wird aufgegeben, dem Verteidiger des Betroffenen oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen Einsicht in die vollständige Messreihe vom Tattag (inkl. Token) zu gewähren, indem die maßgeblichen Datenträger kopiert werden und an ihn übersandt werden.
Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Stadtkasse.
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