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124 C 218/22•Amtsgericht Köln, 2023-01-10, 124 C 218/22
124 C 218/22Gericht erster Instanz10.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 124 C 218/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0110.124C218.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 27.08.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 339,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 27.08.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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