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134 C 358/20•Amtsgericht Köln, 2022-12-09, 134 C 358/20
134 C 358/20Gericht erster Instanz09.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-09
Aktenzeichen: 134 C 358/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1209.134C358.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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