projekte
70h IK 181/22•Amtsgericht Köln, 2022-11-02, 70h IK 181/22
70h IK 181/22Gericht erster Instanz02.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 70h IK 181/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1102.70H.IK181.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 70h
wird der auf Grund des Eröffnungsbeschlusses des Insolvenzgerichts vom 28.06.2022 ausgebrachte Insolvenzbeschlag betreffend die Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens betreffend das Konto mit der Bezeichnung DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX bei der o. g. Drittschuldnerin mit der Maßgabe aufgehoben, dass der pfändungs- bzw. beschlagnahmefreie Betrag gem. § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 906 Abs. 2 ZPO einmalig um einen dem Konto am 05.10.2022 gutgeschrieben Betrag von 300,- € erhöht wird.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.