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261 C 118/22•Amtsgericht Köln, 2022-11-02, 261 C 118/22
261 C 118/22Gericht erster Instanz02.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 261 C 118/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1102.261C118.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 261
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.972,13 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.7.2022 zu zahlen. Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere € 411,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.7.2022 als nicht anrechenbare Kosten der vorgerichtlichen Interessenwahrnehmung der J. Rechtsanwälte zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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