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70f IK 153/22•Amtsgericht Köln, 2022-10-24, 70f IK 153/22
70f IK 153/22Gericht erster Instanz24.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-24
Aktenzeichen: 70f IK 153/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1024.70F.IK153.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 70f
Auf Antrag des Schuldners wird der Insolvenzbeschlag hinsichtlich der vom Arbeitgeber gezahlten Energiepreispauschale i.H.v. 300,00 Euro aufgehoben. Der Insolvenzverwalter wird angewiesen den etwaig bereits zur Masse geflossenen Betrag an die Schuldnerin auszuzahlen.
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