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583 OWi 145/22•Amtsgericht Köln, 2022-10-06, 583 OWi 145/22
583 OWi 145/22Gericht erster Instanz06.10.2022
Zum Verzicht auf die Wiedereinsetzung durch eine zuvor eingelegte Rechtsbeschwerde
Entscheidungsdatum: 2022-10-06
Aktenzeichen: 583 OWi 145/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1006.583OWI145.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 583
Normen: OWiG; § 79 Abs. 3, § 74 Abs. 2, § 74 Abs. 4; StPO § 342 Abs. 3
Zum Verzicht auf die Wiedereinsetzung durch eine zuvor eingelegte Rechtsbeschwerde
wird der Antrag des Betroffenen vom 02.09.2022 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Hauptverhandlung vom 19.08.2022 als unzulässig verworfen.
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