Amtsgericht Köln, 2022-10-06, 583 OWi 145/22

583 OWi 145/22Gericht erster Instanz06.10.2022

Regest

Zum Verzicht auf die Wiedereinsetzung durch eine zuvor eingelegte Rechtsbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 583 OWi 145/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-06

Aktenzeichen: 583 OWi 145/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1006.583OWI145.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 583

Normen: OWiG; § 79 Abs. 3, § 74 Abs. 2, § 74 Abs. 4; StPO § 342 Abs. 3

Leitsätze

Zum Verzicht auf die Wiedereinsetzung durch eine zuvor eingelegte Rechtsbeschwerde

Tenor

wird der Antrag des Betroffenen vom 02.09.2022 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Hauptverhandlung vom 19.08.2022 als unzulässig verworfen.

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