Amtsgericht Köln, 2022-10-06, 530 Ds 265/21

530 Ds 265/21Gericht erster Instanz06.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 530 Ds 265/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-06

Aktenzeichen: 530 Ds 265/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1006.530DS265.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 530

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Nachstellung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Sachbeschädigung, und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

acht (8) Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte.

Die beiden sichergestellten GPS-Geräte werden eingezogen.

  • §§ 238 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 4 a.F., 240 Abs. 1, Abs. 2, 303 Abs. 1, 22, 23, 52, 53, 56, 74 StGB, §§ 1, 4 Abs. 1 Nr. 2 GewSchG -

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