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148 C 333/21•Amtsgericht Köln, 2022-09-12, 148 C 333/21
148 C 333/21Gericht erster Instanz12.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-12
Aktenzeichen: 148 C 333/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0912.148C333.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 148
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grundlage dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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