Amtsgericht Köln, 2022-09-12, 148 C 333/21

148 C 333/21Gericht erster Instanz12.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 333/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-12

Aktenzeichen: 148 C 333/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0912.148C333.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 148

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grundlage dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.