Amtsgericht Köln, 2022-09-08, 140 C 353/21

140 C 353/21Gericht erster Instanz08.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 140 C 353/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-08

Aktenzeichen: 140 C 353/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0908.140C353.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 140

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von EUR 144,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von EUR 126,00 seit dem 06.07.2021, aus einem Betrag von EUR 12,00 seit dem 19.11.2021 und aus einem Betrag von EUR 6,00 seit dem 10.02.2022 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird außerdem verurteilt, an die Klägerin EUR 90,96 zu zahlen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i. H. v. 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

  5. Die Berufung wird zugelassen.

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