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614 Ls 9/22•Amtsgericht Köln, 2022-09-07, 614 Ls 9/22
614 Ls 9/22Gericht erster Instanz07.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-07
Aktenzeichen: 614 Ls 9/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0907.614LS9.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 614
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des
Amtsgerichts Köln vom 12.04.2022 (Az. 525 Cs 102/22) verhängten Strafe
wegen Betruges in zwölf Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten kostenpflichtig
verurteilt.
Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 73.342,40 Euro
angeordnet.
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