Amtsgericht Köln, 2022-08-10, 262 C 119/20

262 C 119/20Gericht erster Instanz10.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 262 C 119/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-10

Aktenzeichen: 262 C 119/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0810.262C119.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 262

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.309,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.111,97 € seit dem 10.04.2020 und aus weiteren 197,04 € seit dem 19.10.2021 sowie an die V., A.-straße 0, 00000 T., außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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