Amtsgericht Köln, 2022-07-19, 203 C 199/21

203 C 199/21Gericht erster Instanz19.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 199/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-19

Aktenzeichen: 203 C 199/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0719.203C199.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 203

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, der Herausgabe der 832 im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses über die Wohnung in der O. Str.. 40, DG links, Köln, durch den Beklagten zu 2) treuhänderisch verwalteten Stückaktien an der Beklagten zu 1) an die Klägerin durch den Beklagten zu 2) zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese und die Beklagte zu 1) jeweils hälftig.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckende Betrages vorläufig vollstreckbar.

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