Amtsgericht Köln, 2022-06-14, 507b XIV 100/22

507b XIV 100/22Gericht erster Instanz14.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 507b XIV 100/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-14

Aktenzeichen: 507b XIV 100/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0614.507B.XIV100.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 507b

Tenor

wird auf Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Köln - Ausländeramt - vom 14.06.2022 angeordnet:

  1. Der Betroffene ist bis zum 15.07.2022 in Sicherungshaft zu nehmen.

  2. Der Beschluss ist sofort wirksam.

  3. Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens hat der Betroffene zu tragen mit Ausnahme der Dolmetscherkosten, die der Staatskasse auferlegt werden.

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