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144 C 178/21•Amtsgericht Köln, 2022-03-30, 144 C 178/21
144 C 178/21Gericht erster Instanz30.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 144 C 178/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0330.144C178.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 144
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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