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155 C 37/21•Amtsgericht Köln, 2022-03-16, 155 C 37/21
155 C 37/21Gericht erster Instanz16.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-16
Aktenzeichen: 155 C 37/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0316.155C37.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 155
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) einen Betrag von 63,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.
Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin zu 2) einen Betrag von 6,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3) einen Betrag von 6,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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