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582 Ls 6/22•Amtsgericht Köln, 2022-03-15, 582 Ls 6/22
582 Ls 6/22Gericht erster Instanz15.03.2022
Zur Verwerfung führender Formmangel einer nur per Telefax oder schriftlich eingelegten Berufung eines Rechtsanwaltes.
Entscheidungsdatum: 2022-03-15
Aktenzeichen: 582 Ls 6/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0315.582LS6.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 582
Normen: StPO §§ 32d, 319
Zur Verwerfung führender Formmangel einer nur per Telefax oder schriftlich eingelegten Berufung eines Rechtsanwaltes.
In der Strafsache
gegen R. M. A.
wird die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil vom 15.02.2022 auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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