Amtsgericht Köln, 2022-02-23, 127 C 133/21

127 C 133/21Gericht erster Instanz23.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 127 C 133/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 127 C 133/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0223.127C133.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 127

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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