Amtsgericht Köln, 2022-02-15, 524 Cs 40/22

524 Cs 40/22Gericht erster Instanz15.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 524 Cs 40/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-15

Aktenzeichen: 524 Cs 40/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0215.524CS40.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 524

Tenor

Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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