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524 Cs 40/22•Amtsgericht Köln, 2022-02-15, 524 Cs 40/22
524 Cs 40/22Gericht erster Instanz15.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 524 Cs 40/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0215.524CS40.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 524
Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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