Amtsgericht Köln, 2022-02-08, 203 C 200/20

203 C 200/20Gericht erster Instanz08.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 200/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-08

Aktenzeichen: 203 C 200/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0208.203C200.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 203

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.200,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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