Amtsgericht Köln, 2022-01-26, 213 C 70/21

213 C 70/21Gericht erster Instanz26.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 213 C 70/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: 213 C 70/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0126.213C70.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 213

Tenor

1.1. Die Klage wird abgewiesen.

1.2. Zur Klarstellung wird festgestellt, dass das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 11.08.2021 gegenstandslos ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.

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