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213 C 70/21•Amtsgericht Köln, 2022-01-26, 213 C 70/21
213 C 70/21Gericht erster Instanz26.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 213 C 70/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0126.213C70.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 213
1.1. Die Klage wird abgewiesen.
1.2. Zur Klarstellung wird festgestellt, dass das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 11.08.2021 gegenstandslos ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.
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