Amtsgericht Köln, 2021-12-30, 378 III 248/21

378 III 248/21Gericht erster Instanz30.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 378 III 248/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-30

Aktenzeichen: 378 III 248/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1230.378III248.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 378

Tenor

Das Standesamt wird angewiesen, die Anmeldung zur Eheschließung nicht mit der Begründung zurückzuweisen, dass die Antragsteller am 00.00.0000 per Videotelefonie die Ehe in R., Bundesstaat A., Vereinigte Staaten von Amerika, geschlossen haben.

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