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378 III 248/21•Amtsgericht Köln, 2021-12-30, 378 III 248/21
378 III 248/21Gericht erster Instanz30.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-30
Aktenzeichen: 378 III 248/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1230.378III248.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 378
Das Standesamt wird angewiesen, die Anmeldung zur Eheschließung nicht mit der Begründung zurückzuweisen, dass die Antragsteller am 00.00.0000 per Videotelefonie die Ehe in R., Bundesstaat A., Vereinigte Staaten von Amerika, geschlossen haben.
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