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149 C 269/21•Amtsgericht Köln, 2021-12-29, 149 C 269/21
149 C 269/21Gericht erster Instanz29.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-29
Aktenzeichen: 149 C 269/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1229.149C269.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 149
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.176,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.06.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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