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137 C 498/20•Amtsgericht Köln, 2021-12-06, 137 C 498/20
137 C 498/20Gericht erster Instanz06.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-06
Aktenzeichen: 137 C 498/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1206.137C498.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 137
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 991,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2020 sowie 6,00 EUR Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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