Amtsgericht Köln, 2021-12-01, 144 C 549/20

144 C 549/20Gericht erster Instanz01.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 144 C 549/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: 144 C 549/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1201.144C549.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 144

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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