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60 XVII 232/17•Amtsgericht Köln, 2021-11-24, 60 XVII 232/17
60 XVII 232/17Gericht erster Instanz24.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-24
Aktenzeichen: 60 XVII 232/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1124.60XVII232.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 60
wird anstelle von Frau Dipl. SA C. v. K. nunmehr Frau S. R. , N.-straße 7-13, 00000 Köln als Mitarbeiterin des Vereins "R N L e.V." (Vereinsbetreuerin) zur Betreuerin des Betroffenen bestellt.Die Aufgabenkreise bleiben unverändert und umfassen: - Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge - Heimplatzangelegenheiten - Regelung des Postverkehrs - Vermögensangelegenheiten - Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
Zur Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin T. J. C., F.-Straße 8 b, 00000 Leverkusen bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Die Vergütung der berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegerin wird einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 142,80 EUR festgesetzt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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