Amtsgericht Köln, 2021-11-24, 60 XVII 232/17

60 XVII 232/17Gericht erster Instanz24.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 60 XVII 232/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-24

Aktenzeichen: 60 XVII 232/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1124.60XVII232.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 60

Tenor

wird anstelle von Frau Dipl. SA C. v. K. nunmehr Frau S. R. , N.-straße 7-13, 00000 Köln als Mitarbeiterin des Vereins "R N L e.V." (Vereinsbetreuerin) zur Betreuerin des Betroffenen bestellt.Die Aufgabenkreise bleiben unverändert und umfassen: - Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge - Heimplatzangelegenheiten - Regelung des Postverkehrs - Vermögensangelegenheiten - Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern

Zur Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin T. J. C., F.-Straße 8 b, 00000 Leverkusen bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Die Vergütung der berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegerin wird einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 142,80 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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