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507a XIV (B) 232/21•Amtsgericht Köln, 2021-11-03, 507a XIV (B) 232/21
507a XIV (B) 232/21Gericht erster Instanz03.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-03
Aktenzeichen: 507a XIV (B) 232/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1103.507A.XIV.B232.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 507 a
Der Betroffene ist bis längstens zum 01.12.2021 in Sicherungshaft zu nehmen.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Dolmetschers, die nicht erhoben werden, hat der Betroffene zu tragen.
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