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139 C 386/20•Amtsgericht Köln, 2021-11-02, 139 C 386/20
139 C 386/20Gericht erster Instanz02.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 139 C 386/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1102.139C386.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 139
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 4.210,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2021 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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