Amtsgericht Köln, 2021-11-02, 139 C 386/20

139 C 386/20Gericht erster Instanz02.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 386/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 139 C 386/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1102.139C386.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 139

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 4.210,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2021 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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