Amtsgericht Köln, 2021-09-16, 221 C 227/20

221 C 227/20Gericht erster Instanz16.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 227/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-16

Aktenzeichen: 221 C 227/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0916.221C227.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 221

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt 1022,29 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2020 sowie weitere 40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2020 und weitere 40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Widerklage wird abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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