Amtsgericht Köln, 2021-09-06, 301 F 107/21

301 F 107/21Gericht erster Instanz06.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 301 F 107/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 301 F 107/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0906.301F107.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 301

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung für das Veranlagungsjahr 0000 gegenüber dem Finanzamt Köln zur Steuernummer 000/000/0000 zu erteilen

  2. Die Antragsgegnerin wird darüber hinaus verpflichtet, an den Antragsteller vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.501,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2021 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

  4. Der Verfahrenswert wird auf 28.000,00 Euro festgesetzt.

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