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263 C 54/21•Amtsgericht Köln, 2021-08-20, 263 C 54/21
263 C 54/21Gericht erster Instanz20.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 263 C 54/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0820.263C54.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 263
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 328,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Ohne Tatbestand gemäß §§ 313a, 495a ZPO
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