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162 C 253/20•Amtsgericht Köln, 2021-07-22, 162 C 253/20
162 C 253/20Gericht erster Instanz22.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-22
Aktenzeichen: 162 C 253/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0722.162C253.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 162
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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