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210 C 208/20•Amtsgericht Köln, 2021-07-07, 210 C 208/20
210 C 208/20Gericht erster Instanz07.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: 210 C 208/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0707.210C208.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 210
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Haltung eines Boxerhundes in der Wohnung N. Str. 10, 50674 Köln, 1. OG links, zu erlauben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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