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157 C 120/20•Amtsgericht Köln, 2021-06-28, 157 C 120/20
157 C 120/20Gericht erster Instanz28.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: 157 C 120/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0628.157C120.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 157
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 EUR (in Worten: zweihundertfünfzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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