Amtsgericht Köln, 2021-06-08, 163 C 108/20

163 C 108/20Gericht erster Instanz08.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 163 C 108/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 163 C 108/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0608.163C108.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 163

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 09.10.2020 (Az. 163 C 108/20) wird aufrechterhalten.

  2. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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