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116 C 379/20•Amtsgericht Köln, 2021-06-08, 116 C 379/20
116 C 379/20Gericht erster Instanz08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 116 C 379/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0608.116C379.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 116
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 4.030,00 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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