Amtsgericht Köln, 2021-06-04, 135 C 388/20

135 C 388/20Gericht erster Instanz04.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 135 C 388/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-04

Aktenzeichen: 135 C 388/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0604.135C388.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 135

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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