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201 C 9/21•Amtsgericht Köln, 2021-05-27, 201 C 9/21
201 C 9/21Gericht erster Instanz27.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 201 C 9/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0527.201C9.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 201
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 278,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.1.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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