Amtsgericht Köln, 2021-05-20, 221 C 390/20

221 C 390/20Gericht erster Instanz20.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 390/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 221 C 390/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0520.221C390.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 221

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause E-Str. 33, 00000 Köln, 1. OG links, bestehend aus 3 ZKD, Bad/Dusche, WC an die Klägerin herauszugeben.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6000 €, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.