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142 C 568/20•Amtsgericht Köln, 2021-05-10, 142 C 568/20
142 C 568/20Gericht erster Instanz10.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 142 C 568/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0510.142C568.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 142
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.127,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11,3% und die Beklagte zu 88,7%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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