Amtsgericht Köln, 2021-04-13, 125 C 319/18

125 C 319/18Gericht erster Instanz13.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 319/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-13

Aktenzeichen: 125 C 319/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0413.125C319.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 125

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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