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125 C 319/18•Amtsgericht Köln, 2021-04-13, 125 C 319/18
125 C 319/18Gericht erster Instanz13.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: 125 C 319/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0413.125C319.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 125
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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