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162 C 187/20•Amtsgericht Köln, 2021-03-11, 162 C 187/20
162 C 187/20Gericht erster Instanz11.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 162 C 187/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0311.162C187.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 162
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.800,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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