Amtsgericht Köln, 2021-02-17, 61 XVII 514/20 S

61 XVII 514/20 SGericht erster Instanz17.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 61 XVII 514/20 S — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-17

Aktenzeichen: 61 XVII 514/20 S

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0217.61XVII514.20S.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 61

Tenor

wird Herr D. L., U-weg 0, 00000 T. als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt.

Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:

  • Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- Regelung des Postverkehrs- Vermögensangelegenheiten- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern- Wohnungsangelegenheiten

Das Gericht wird spätestens am 17.02.2028 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Zur Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin B. I. , F Straße 00, 11111 Köln bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Die Vergütung der berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegerin wird einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer auf 142,80 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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