Amtsgericht Köln, 2021-02-05, 290 M 1515/20

290 M 1515/20Gericht erster Instanz05.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 290 M 1515/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-05

Aktenzeichen: 290 M 1515/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0205.290M1515.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 290

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

Textpassage wurde entfernt

wird der Antrag des Schuldners vom 28.01.2021 auf Gewährung von Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

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