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125 C 379/20•Amtsgericht Köln, 2021-01-21, 125 C 379/20
125 C 379/20Gericht erster Instanz21.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 125 C 379/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0121.125C379.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.750,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2020 sowie 301,60 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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