Amtsgericht Köln, 2021-01-20, 118 C 445/19

118 C 445/19Gericht erster Instanz20.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 445/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-20

Aktenzeichen: 118 C 445/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0120.118C445.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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