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118 C 445/19•Amtsgericht Köln, 2021-01-20, 118 C 445/19
118 C 445/19Gericht erster Instanz20.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-20
Aktenzeichen: 118 C 445/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0120.118C445.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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