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126 C 612/20•Amtsgericht Köln, 2021-01-18, 126 C 612/20
126 C 612/20Gericht erster Instanz18.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-18
Aktenzeichen: 126 C 612/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0118.126C612.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 126
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.12.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragstellerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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