Amtsgericht Köln, 2021-01-14, 261 C 157/20

261 C 157/20Gericht erster Instanz14.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 157/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-14

Aktenzeichen: 261 C 157/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0114.261C157.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 304,46 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.9.2020 zu zahlen. Ferner wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 83,54 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 61% und die Beklagte zu 39%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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